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Grundsteuer: Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 28. April 2010 um 09:50 Uhr
Das FG Hamburg hat aktuell in einem bundesweit ersten Musterprozess entschieden, dass eine auf einem städtischen Gewässer schwimmende Anlage auch zu grundsteuerlichen Zwecken nicht als Gebäude auf fremden Grund angesehen werden kann.









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