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Grundsteuer: Teilerlass bei Mietausfällen bis 31.3. beantragen PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 02. März 2010 um 09:10 Uhr
Vermieter bekommen einen Teil ihrer Grundsteuer erlassen, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Für das Jahr 2009 müssen sie dazu bis zum 31.3.2010 einen Antrag bei der Gemeinde, der Stadt oder dem Finanzamt stellen.









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