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Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Entsorgungsträger (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 21. April 2010 um 08:40 Uhr
Grundbesitz ist nicht von der Grundsteuer befreit, wenn die öffentliche Hand das Grundstück einem privaten Unternehmer zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben überlässt.









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