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Grundstück: Betriebsvermögenseigenschaft nach Umlegungsverfahren (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 04. Januar 2010 um 12:00 Uhr
Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird.









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