| Günstigerprüfung nach § 31 EStG: Kein Kinderfreibetrag bei bestandskräftiger Ablehnung des günstige |
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| Freitag, den 02. Juli 2010 um 10:40 Uhr | ||||
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Die Günstigerprüfung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld wurde nicht als Wahlrecht ausgestaltet, so dass ein Kinderfreibetrag auch dann nicht angesetzt werden kann, wenn das günstigere Kindergeld nicht gewährt wurde.
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