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Halbeinkünfteverfahren: Vorrangige Verrechnung des Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 06. September 2010 um 09:30 Uhr
Bei einem Veräußerungsgewinn, der dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende und voll zu versteuernde Gewinne enthält, wird der Freibetrag vorrangig mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet, auf den das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist.









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