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Handwerkerleistungen: Auch Dritter darf Rechnung bezahlen PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 14. Mai 2010 um 09:00 Uhr
Um von den Steuervorteilen für Handwerkerleistungen zu profitieren, muss die Rechnung nicht unbedingt vom Auftraggeber beglichen werden.









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