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Handwerkerleistungen nach § 35a EStG: Abgekürzter Zahlungsweg zulässig (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 01:20 Uhr
Handwerkerleistungen können auch im abgekürzten Zahlungsweg vom Konto eines Dritten gezahlt werden. Hierin liegt kein Verstoß gegen das Erfordernis unbarer Zahlungsvorgänge.









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