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Hausbau: Verlorene Aufwendungen keine außergewöhnlichen Belastungen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 04. Mai 2010 um 10:20 Uhr
Mit aktuellem Urteil hat sich das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob die aufgrund Insolvenz der Baufirma verlorenen Aufwendungen im Rahmen eines Hausbaus als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.









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