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Hotelübernachtung und Frühstück: BMF-Schreiben zur Lohn- und Umsatzbesteuerung PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 09. März 2010 um 13:45 Uhr
Für ausgeführte Beherbungsleistungen gilt seit diesem Jahr der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Da die kurzfristige Absenkung des Steuersatzes zu erheblichen Anpassungsschwierigkeiten führte, hat das BMF Stellung genommen. Wir informieren über die lohn- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen.









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