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Hundesteuer: Keine Steuerbefreiung für Hühner-Wachhund PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 02. Juni 2010 um 00:20 Uhr
Auch wenn ein Hund Freiland-Hühner bewacht, muss sein Besitzer für ihn Hundesteuer zahlen. Der «Job» des Hundes sei für die Geflügelzucht zwar hilfreich, aber nicht notwendig, entschied das Trierer Verwaltungsgericht nach Mitteilung vom Freitag (Az.: 2 K 58/10.TR).









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