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Identifikationsnummer: Zuteilung und dazu erfolgte Datenspeicherung verfassungsgemäß (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 01. Februar 2012 um 16:55 Uhr
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt.









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