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Immobilienverkäufe: Grundrechtliche Zweifel an der Besteuerung (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 17. Mai 2010 um 10:20 Uhr
Werden Gebäude innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist errichtet, muss ein hierauf entfallender Wertzuwachs bei einer späteren Veräußerung versteuert werden. Das Hessische FG hat grundrechtliche Zweifel an dieser Besteuerung und schaltet das BVerfG ein.









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