| Insolvenz: Kein ErbSt-Erlass bei Veräußerung steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens (BFH) |
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| Mittwoch, den 21. April 2010 um 08:20 Uhr | ||||
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Erbschaftsteuer ist nicht zu erlassen, wenn geerbtes Betriebsvermögen, für das dem Erben beim Erbfall ein Freibetrag und ein verminderter Wertansatz gewährt wurden, innerhalb von 5 Jahren nach dem Erbfall aufgrund einer Insolvenz veräußert oder aufgegeben wird.
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