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Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 18. April 2011 um 10:50 Uhr
Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann „Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit“ i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie fachlich vorgebildete Mitarbeiter einsetzt, sofern ihre Gesellschafter als Insolvenzverwalter selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.









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