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Investitionszulage 1999: Erweitertes Kumulationsverbot gilt nicht rückwirkend (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 09. Januar 2012 um 12:40 Uhr
Zur Vermeidung einer unzulässigen Rückwirkung gilt das erweiterte Kumulationsverbot nicht, wenn die Investition bereits vor der endgültigen Beschlussfassung über das InvZulÄndG (20.12.2000) ins Werk gesetzt wurde. 









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