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Juristische Person des öffentlichen Rechts: Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 17. Dezember 2009 um 00:40 Uhr
Das BMF nimmt zu der Frage Stellung, unter welchen Voraussetzungen eine Betätigung der juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) als hoheitliche Tätigkeit angesehen werden kann (Anwendung aktueller BFH-Rechtsprechung).









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