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Kapitaleinkünfte: Günstigerprüfung für Kapitalerträge im Vorauszahlungsverfahren (FinMin) PDF Drucken E-Mail
  
Sonntag, den 29. August 2010 um 23:10 Uhr
Kapitaleinkünfte können der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden, wenn diese günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Im Vorauszahlungsverfahren wird diese Günstigerprüfung jedoch nicht automatisch von den Finanzämtern durchgeführt. Ein Antrag kann notwendig sein.









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