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Keine Bewährung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (BGH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 08. Februar 2012 um 09:30 Uhr
Schon 2008 hatte der BGH härtere Strafen bei Steuerhinterziehung gefordert. Doch nicht alle Gerichte folgten der Mahnung. Jetzt stellten die obersten Strafrichter nochmals klar: Bei Millionenbeträgen gibt es in der Regel keine Bewährung.









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