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Geschrieben von: meinesteuersoftware.de
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Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 08:00 Uhr |
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BFH: Sofern nur ein Steuerzahler an einer Personengesellschaft beteiligt ist (Treuhandmodell), muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden
Dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH 3.2.2010, IV R 26/07) lag der Fall zugrunde, in dem an einer Kommanditgesellschaft (KG) eine Komplementärin und nur eine Kommanditistin beteiligt waren, wobei Letztere ihren Anteil treuhänderisch für die Komplementärin hielt (Einpersonengesellschaft /Treuhandmodell).
Entgegen der Gewerbesteuererklärung [...]
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