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Keine Gewerbesteuer für lärmgeplagte Nachbargemeinden eines Großflughafens (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 10. März 2010 um 08:40 Uhr
Nachbargemeinden eines Flughafens steht auch dann kein Anteil an der Gewerbesteuer des Flughafenbetreibers zu, wenn auf ihrem Gebiet für den Betrieb des Flughafens unerlässliche Lärmmessstationen installiert sind.









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