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Keine Lotteriesteuer für Freilose (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 10:10 Uhr
Für Freilose, die mit gekauften Losen gewonnen werden und eine „zweite Gewinnchance" bieten, fällt lt. aktuellem Urteil des BFH keine Lotteriesteuer an.









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