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Kfz-Nutzung: Führt fehlendes Fahrtenbuch zwingend zur 1 %-Regel? PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 11. Januar 2010 um 10:23 Uhr
Wer behauptet, sein betriebliches Kfz ausschließlich betrieblich zu nutzen, muss dies dem Finanzamt mittels Fahrtenbuch nachweisen. Andere plausible Nachweise akzeptiert die Finanzverwaltung hingegen bisher nicht. Fehlt daher ein Fahrtenbuch, wird die private Nutzung gemäß der 1 %-Methode versteuert.









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