|
Geschrieben von: BMF
|
|
Donnerstag, den 19. Januar 2012 um 15:36 Uhr |
|
Bitte beachten:
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet.
Das Bundesministerium der Finanzen bedient sich bei der Verwaltung der Kfz-Steuer bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden (u. a. der Finanzämter). Diese gelten insoweit als Bundesfinanzbehörden. Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt deshalb ihr Finanzamt der direkte und kompetente Ansprechpartner für alle Fragen zur Kfz-Steuer.
Die Zulassungsbehörden dürfen Fahrzeuge erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die Besteuerungsgrundlagen - insbesondere die CO2-Emissionen - festgestellt und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesen sind. Für die Fahrzeugzulassung müssen die Vorschriften über die Kfz-Steuer nachweislich eingehalten sein.
Entsprechende Fragen beantworten die jeweils zuständigen Landesbehörden.
|