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Kfz-Steuer: Mittelloser Fahrzeughalter – Abmeldung des Fahrzeugs von Amts wegen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 23. Oktober 2009 um 00:00 Uhr
In Fällen, in denen die Kraftfahrzeugsteuer nicht entrichtet worden ist, hat das Finanzamt das Ermessen bei der örtlichen Zulassungsbehörde eine Abmeldung des Fahrzeugs von Amts wegen zu beantragen.









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