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Kinderbetreuungskosten: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen beschränkten Abzug (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 13. November 2009 um 01:20 Uhr
Der beschränkte Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 4f EStG in Höhe von zwei Dritteln der entstandenen Aufwendungen ist verfassungsrechtlich unbedenklich.









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