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Kindergeld: Auch bei nicht-klassischen Ausbildungsberufen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 27. August 2010 um 08:55 Uhr
Mit Urteil vom 12. Juli 2010 zum Kindergeldrecht (Aktenzeichen 5 K 2542/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob eine für die Gewährung von Kindergeld notwendige Berufsausbildung angenommen werden kann, wenn das Kind als „Friseurassistentin“ beschäftigt wird.









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