| Kindergeld bei staatlich nicht anerkannten Ausbildungen – am Beispiel Flugbegleiterin |
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| Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 07:55 Uhr | ||||
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Auch eine mehrwöchige bezahlte Schulung als Flugbegleiterin ist eine Ausbildung, die Eltern zum Bezug des Kindergeldes berechtigt
So entschied jedenfalls das Finanzgericht Köln (Urteil v. 3.3.2010 – 10 K 212/09). Vorangegangen war ein Streit zwischen einer Frau, deren Tochter die Vorbereitung als Flugbegleiterin absolvierte und dem zuständigen Finanzamt bzw. der Kindergeldstelle.
Die Behörde hatte den aktiven Versuch [...]
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