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Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 15. März 2010 um 09:00 Uhr
Für ein arbeitsloses, behindertes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass es keine Arbeit findet und deshalb außerstande ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.









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