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Kindergeld: Keine Berücksichtigung fiktiver Unterhaltsansprüche (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 27. Juli 2010 um 23:20 Uhr
Fiktive Unterhaltsansprüche sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes nicht zu berücksichtigen. Dies hat aktuell das FG Münster entschieden.









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