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Kindergeld: Miete am Ausbildungsort als ausbildungsbedingter Mehraufwand? (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 30. August 2010 um 23:15 Uhr
Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem er erstmals entscheiden muss, ob Krankheitskosten und die Miete am Ausbildungsort bei der Ermittlung des Grenzbetrags für die Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen werden können.









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