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Kindergeld: Tätigkeit in politischem Studentenverband zählt nicht zur Berufsausbildung eines Jurist PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 22. Dezember 2009 um 00:20 Uhr
Mit aktuellem Urteil zum Kindergeldrecht FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Tätigkeit im Bundesvorstand eines – einer politischen Partei nahe stehenden – Studentenverbands (SV) zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gezählt werden kann.









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