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Kindergeld: Verlängerung wegen Zivildienst (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 18. Juni 2010 um 08:40 Uhr
Ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet und Zivildienst geleistet hat, wird über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus berücksichtigt. - Der Verlängerungszeitraum entspricht der Dienstzeit (im Streitfall 10 Monate).









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