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Kindergeld: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Bezug des Kindes (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 15. März 2010 um 09:00 Uhr
Entstehen dem Kind als Folge eines Unfalls Aufwendungen zur Heilung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erstattet werden, ist die als Bezug anzusetzende Verletztenrente um diese Aufwendungen zu mindern.









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