Steuer-Nachrichten - Steuernachrichten

Kindergeldberechnung: Fiktive Unterhaltsansprüche sind nicht einzubeziehen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 03. August 2010 um 12:20 Uhr
Ein fiktiver Unterhaltsanspruch gehört nicht zu den eigenen Einkünften und Bezügen eines Kindes. Nur wenn der Unterhalt tatsächlich zufließt, ist er in die Kindergeldberechnung einzubeziehen.









gesamten Artikel lesen bei Haufe.de



 

choose language



Länder

73.8%Germany Germany
15%United States United States
2.1%Japan Japan
1.7%Israel Israel
0.9%United Kingdom United Kingdom

Besucher

Total: 89869