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Kirchensteuererstattung: Änderungsbefugnis der Finanzämter (OFD) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 03. Mai 2010 um 23:45 Uhr
Erstattungsüberhänge bei der Kirchensteuer mindern den Sonderausgabenabzug des Zahlungsjahres. Das Finanzamt darf die Steuerbescheide aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO ändern. Die OFD Karlsruhe klärt nun, wann das rückwirkende Ereignis eintritt.









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