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Klage: Steuerberater muss an Klagefrist erinnern (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 23. März 2010 um 10:00 Uhr
Ein Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er Einspruchsentscheidungen des Finanzamts erst nach mehreren Wochen an seinen Mandanten weiterleitet. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist in diesem Fall nicht mehr möglich, urteilte das FG Köln.









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