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Klassisches Hotelgewerbe nicht zwingend für ermäßigten Steuersatz PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 10. März 2010 um 16:00 Uhr
Für Beherbergungsleistungen gilt seit 1.1.2010 der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Das BMF beseitigt in seinem Schreiben vom 5.3.2010 viel Unsicherheit und klärt die umsatzsteuerlichen Folgen.









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