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Körperschaftsteuer: Bindung an die Feststellungen des Bestands des steuerlichen Einlagekontos (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 13. September 2010 um 10:15 Uhr
Bei der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos ist als Bestand zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der bei der Kapitalgesellschaft festgestellte Endbestand des Teilbetrags an EK 04 zugrunde zu legen.









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