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Korrektur eines Steuerbescheids: Rechtserheblichkeit nachträglich bekanntgewordener Tatsachen (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 28. Juni 2010 um 10:50 Uhr
Ein Steuerbescheid darf wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nicht aufgehoben oder geändert werden, wenn das FA bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders entschieden hätte.









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