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Kraftfahrzeugschaden: Keine Umsatzsteuererstattung bei Ersatzbeschaffung von Privat PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 30. Dezember 2009 um 01:20 Uhr
Die Umsatzsteuer ist von der Versicherung des Unfallgegeners nur dann erstattungsfähig, wenn sie im Rahmen der Schadensbehebung anfällt: Für eine Bereicherung des Geschädigten ist sie nicht gedacht, meint der BGH.









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