| Kundenstamm und Know-how: Geschäftswert oder selbständig übertragbare immaterielle Wirtschaftsgüter |
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| Montag, den 22. Februar 2010 um 12:00 Uhr | ||||
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Werden "Kundenstamm und Know-how" von einem Einzelunternehmen an eine neu gegründete, die Geschäfte fortführende GmbH verpachtet, so kann dies steuerlich anzuerkennen sein, wenn es sich dabei nicht um den Geschäftswert handelt, sondern um immaterielle Wirtschaftsgüter, die selbständig übertragen werden können.
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