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Leiharbeiter können volle Fahrtkosten absetzen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 16. Dezember 2011 um 13:05 Uhr
Zeitarbeiter können die vollen Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich absetzen und nicht nur 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke. Das gelte auch bei einem monatelangen Aufenthalt an einem einzigen Arbeitsplatz, befand das Finanzgericht Münster.









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