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Leiharbeitnehmer: Keine regelmäßige Arbeitsstätte (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 25. August 2010 um 09:00 Uhr
Der BFH hat entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt und damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.









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