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Lieferung und Einpflanzung von Pflanzen, zu welchem Steuersatz? PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 13:28 Uhr
Für sich genommen unterliegt die Lieferung von Pflanzen dem ermäßigten Steuersatz (7 %), das Einpflanzen hingegen dem Regelsteuersatz (19 %). Liefert nun eine Baumschule Pflanzen und übernimmt auch deren Einpflanzung, so sieht ...









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