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Mantelkauf: Wegfall des Verlustabzugs ist verfassungsgemäß (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 17. Juni 2011 um 00:15 Uhr
Bei einer Übertragung von mehr als 50 % der Anteile einer Kapitalgesellschaft fallen die bis dahin nicht ausgeglichenen Verluste vollständig weg. Diese Regelung des § 8c Abs. 1 S. 2 KStG hält das FG für nicht verfassungswidrig.









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