Minijob: Rechte wie bei Vollzeitarbeitnehmern
Geringfügig Beschäftigte sollen besser über ihre Rechte informiert werden. Verantwortlich dafür zeichnet unter anderem die Minijob-Zentrale. Geringfügig Beschäftigte haben wie Vollzeitbeschäftigte Urlaubs-, Entgeltfortzahlungs- und Mindestlohnansprüche.
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