| Mitgliedschaft im Golfclub ist keine Betriebsausgabe |
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| Mittwoch, den 30. Juni 2010 um 09:00 Uhr | ||||
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Wie wäre es – Golf spielen während der Arbeitszeit, und das Finanzamt zahlt auch noch dafür. Leider oder glücklicherweise sieht es das Finanzamt anders.
Finanzgericht: In keinem Fall sind die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Golfclub als Betriebskosten absetzbar
Auch wenn die Zugehörigkeit in einem Golfclub ausschließlich der Anbahnung geschäftlicher Kontakte dient, wie ein niedersächsischer Geschäftsführern [...]
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