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Mitunternehmerschaft: Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge der Untergesellschaften zum PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 28. November 2011 um 01:15 Uhr
Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewerbesteuermessbetrags sind nur anteilige Gewerbesteuer-Messbeträge einzubeziehen, die aus einer unmittelbaren Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft stammen.









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