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Geschrieben von: BMF
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Montag, den 23. August 2010 um 09:12 Uhr |
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Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2011
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2011 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die "Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2011" werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 11. Mai 2004, BStBl I S. 475).
Berlin, 23. August 2010
IV C 5 - S 2533/10/10007
DOK: 2010/0602245
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag
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